Bava Metzia 25

Kapitel 25

א בשטרי הקנאה דהא שעביד נפשיה
1 Hier wird von Zueignungsscheinengesprochen; er hat sie ihm ja verpfändet. –
ב אי הכי מתניתין דקתני אם יש בהן אחריות נכסים לא יחזיר ואוקימנא כשחייב מודה ומשום שמא כתב ללות בניסן ולא לוה עד תשרי ואתי למטרף לקוחות שלא כדין אמאי לא יחזיר
2 Wieso heißt es demnach in unserer Mišna, die wir auf den Fall bezogen haben, wenn es der Schuldner zugibt, und zwar aus dem Grunde, weil er ihn im Nisan geschrieben und erst im Tišri [das Geld] geborgt haben kann und [der Gläubiger] dem Käufer die Grundstücke widerrechtlich abnehmen würde, daß er, wenn sie eine Güterhaftung enthalten, sie nicht zurückgebe,
ג נחזי אי בשטר הקנאה הא שעביד ליה נפשיה אי בשטר דלא הקנאה ליכא למיחש דהא אמרת כי ליכא מלוה בהדיה לא כתבינן
3 sollte man doch sehen es Zueignungsscheine, so hat er sie ihm ja verpfändet, und sind es Scheine ohne Zueignung, so ist ja nichts zu berücksichtigen, denn du sagtest, daß man solche nicht in Abwesenheit des Gläubigers schreibe!?
ד א"ל רב אסי אע"ג דשטרי דלאו הקנאה כי ליכא מלוה בהדיה לא כתבינן מתניתין כיון דנפל אתרע ליה וחיישינן דלמא אקרי וכתוב
4 R. Asi erwiderte: Obgleich man Schuldscheine ohne Zueignung sonst nicht in Abwesenheit des Gläubigers schreibe, so berücksichtigt unsere Mišna dennoch, da sie verloren und dadurch verdächtig worden sind, es könnte sich ereignet haben, daß man sie wohl geschrieben hat.
ה אביי אמר עדיו בחתומיו זכין לו ואפילו שטרי דלאו הקנאה
5 Abajje sagte: Die Zeugen mit ihren Unterschriften erwerben siefür ihn, selbst wenn es Schuldscheine ohne Zueignung sind.
ו משום דקשיא ליה כיון דאמרת בשטרי דלאו הקנאה כי ליתיה למלוה בהדיה לא כתבינן ליכא למיחש דאקרי וכתוב
6 Er erhob nämlichfolgenden Einwand: wenn du sagst, man schreibe keine Schuldscheine ohne Zueignung in Abwesenheit des Gläubigers, so ist auch nicht zu befürchten, es könnte sich ereignet haben, daß man wohl geschrieben habe. –
ז אלא הא דתנן מצא גיטי נשים ושחרורי עבדים דייתיקי מתנה ושוברים הרי זה לא יחזיר שמא כתובים היו ונמלך עליהם שלא ליתנם וכי נמלך עליהם מאי הוי והא אמרת עדיו בחתומיו זכין לו
7 Wir haben gelernt, wer Scheidebriefe, Freilassungsbriefe, Testamente, Schenkungsurkunden oder Quittungen findet, gebe sie nicht zurück, weil es sein kann, daß jener sich nach dem Schreiben überlegt hat, sie nicht auszuhändigen; was ist denn dabei, daß er sich überlegt hat, du sagst ja, die Zeugen mit ihren Unterschriften erwerben sie für ihn!? –
ח הני מילי היכא דקא מטו לידיה אבל היכא דלא מטו לידיה לא אמרינן
8 Dies nur, wenn sie später in seine Handgelangen, wenn sie aber nicht in seine Hand gelangen, sagen wir dies nicht. –
ט אלא מתניתין דקתני מצא שטרי חוב אם יש בהם אחריות נכסים לא יחזיר ואוקימנא כשחייב מודה ומשום שמא כתב ללות בניסן ולא לוה עד תשרי
9 In unserer Mišna lehrt er, wer Schuldscheine findet, gebe sie, wenn sie eine Güterhaftung enthalten, nicht zurück, und wir bezogen dies auf den Fall, wenn der Schuldner es zugibt, und zwar aus dem Grunde, weil er sie im Nisan geschrieben und erst im Tišri [das Geld] geborgt haben kann;
י בשלמא לרב אסי דאמר בשטרי אקנייתא מוקי לה בשטרי דלאו אקנייתא וכדאמרינן אלא לאביי דאמר עדיו בחתומיו זכין לו מאי איכא למימר
10 allerdings kann R. Asi, der jene Lehreauf Schuldscheine mit Zueignung bezieht, diese auf Schuldscheine ohne Zueignung beziehen, wie wir bereits erklärt haben, wie ist sie aber nach Abajje zu erklären, welcher sagt, die Zeugen mit ihren Unterschriften erwerben sie für ihn!? –
יא אמר לך אביי מתני' היינו טעמא דחייש לפרעון ולקנוניא
11 Abajje kann dir erwidern: unsere Mišna berücksichtigt folgenden Umstand: sie sind vielleicht bezahlt, nur ist zwischen ihnen eine fraudulöse Verabredunggetroffen worden. –
יב ולשמואל דאמר לא חיישינן לפרעון ולקנוניא מאי איכא למימר הניחא אי סבר לה כרב אסי דאמר בשטרי הקנאה מוקי מתניתין בשטרי דלאו הקנאה אלא אי סבר כאביי דאמר עדיו בחתומיו זכין לו מאי איכא למימר
12 Wie ist es aber nach Šemuél zu erklären, welcher sagt, man berücksichtige Bezahlung und fraudulöse Verabredung nicht!? Allerdings kann er, wenn er der Ansicht R. Asis ist, welcher sagt, jene spreche von Schuldscheinen mit Zueignung, die Mišna auf Schuldscheine ohne Zueignung beziehen, wie ist es aber zu erklären, wenn er der Ansicht Abajjes ist, welcher sagt, die Zeugen mit ihren Unterschriften erwerben sie für ihn!? –
יג שמואל מוקי למתניתין כשאין חייב מודה
13 Šemuél bezieht die Mišna auf den Fall, wenn der Schuldner es nicht zugibt. –
יד אי הכי כי אין בהן אחריות נכסים אמאי יחזיר נהי דלא גבי מן משעבדי מבני חרי מגבי גבי
14 Wieso gebe man sie demnach zurück, wenn sie keine Güterhaftung enthalten, zugegeben, daß er [die Schuld] von verkauften [Gütern] nicht einfordern kann, von freien aber kann er sie ja einfordern!? –
טו שמואל לטעמיה דאמר שמואל אומר היה רבי מאיר שטר חוב שאין בו אחריות נכסים אין גובה לא ממשעבדי ולא מבני חרי
15 Šemuél vertritt seine Ansicht, denn Šemuél sagte, R. Meír lehre, wenn ein Schuldschein keine Güterhaftung enthält, könne man [die Schuld] weder von verkauften noch von freien [Gütern] einfordern. –
טז וכי מאחר שאינו גובה אמאי יחזיר אמר רבי נתן בר אושעיא לצור על פי צלוחיתו של מלוה
16 Wozu braucht man, wenn man sie mit diesem nicht einfordern kann, ihn zurückzugeben!? R. Nathan b. Oša͑ja erwiderte: Der Gläubiger kann damit eine Flasche verpfropfen. –
יז ונהדריה להו ללוה לצור על פי צלוחיתו של לוה לוה הוא
17 Sollte er ihn doch dem Schuldner geben, der ebenfalls damit eine Flasche verpfropfen kann!? –